Finanzierung

Seit 2015 werden die Zuschüsse für die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen von den Pflegekassen übernommen. Es entsteht dadurch nur ein geringer Eigenanteil, der über den Entlastungsbetrag §45 b abgerechnet werden kann.

Zusammensetzung der Kosten:

Grundsätzlich setzten sich die Kosten für die Tagespflege aus den Pflegeleistungen der Pflegekassen und dem Eigenanteil zusammen. Die Abrechnung erfolgt als Tagessatz, dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Allgemeine Pflegeleistungen nach Pflegegrad (Pflegekasse)
  • Fahrkosten (Pflegekasse)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Eigenanteil)
  • Investitionskosten (Eigenanteil)

Der Eigenanteil liegt derzeit bei 15,18 Euro täglich pro Person. Dieser ist unabhängig vom Pflegegrad und gilt für alle Tagesgäste. 
Der Eigenanteil kann bis zu einem Betrag von 125 Euro monatlich über die Betreuungsleistungen (§45 b) abgerechnet werden, sodass Sie 8 Tage im Monat die Tagespflege ohne Zuzahlung besuchen können.

Ambulante Pflege Undine GmbH

Geschäftsführerin: Undine Auras

 

 Kontakt

Ambulante Pflege "Undine" GmbH

Bachstraße 16

18546 Sassnitz

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